Unser Netzwerk Datenschutz-Experte berät Sie über die DSGVO

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Die Datenschutz-Grundverordnung wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf Ihr Unternehmen aus. Ihr Team muss eine detaillierte Strategie mit spezifischen Schritten zur Aufrechterhaltung des online Geschäfts bei gleichzeitigem Schutz personenbezogener Daten entwickeln. Dieser Beitrag wird Sie dabei unterstützen. Wir haben Tipps für die Umsetzung der DSGVO und den Schutz der Daten Ihrer Nutzer zusammengestellt.

Einer der wichtigsten Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung ist, dass Sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage haben müssen. Eine dieser Rechtsgrundlagen ist die willentliche Zustimmung der betroffenen Person. Wenn Sie Daten von Ihren Nutzern speichern und verwenden möchten, z. B. Kontaktinformationen oder Informationen über die Nutzung Ihrer App, benötigen Sie deren Zustimmung dazu. Wenn Sie um diese Erlaubnis bitten, müssen Sie transparent darlegen, warum Sie diese Daten benötigen, wie Sie sie zu verwenden gedenken und wie lange Sie sie speichern wollen. Wenn Sie Daten sammeln, für die keine ausdrückliche Erlaubnis erforderlich ist, können Sie diese weiterhin sammeln. Allerdings müssen Sie dabei transparent sein.

Geben Sie den Zweck der Speicherung personenbezogener Daten an

Die Daten Ihrer Nutzer sind deren Eigentum, daher müssen Sie angeben, zu welchem Zweck Sie die Daten speichern. Die Datenschutz-Grundverordnung besagt, dass Sie Daten nur so lange wie nötig speichern dürfen. Wenn Sie beispielsweise Nutzerdaten für eine Zahlung erfassen, müssen Sie deren Zahlungsdaten so lange speichern, bis die Zahlung abgewickelt ist. Sie dürfen die Daten nicht länger als nötig speichern, da dies einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen würde.

DSGVO: Schützen Sie die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern

Eine der Hauptverpflichtungen der Datenschutz-Grundverordnung besteht darin, die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zu schützen, indem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Das bedeutet, dass Sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um die von Ihnen verarbeiteten und gespeicherten Daten zu schützen, auch vor Bedrohungen wie Cyberangriffen. Die DSGVO legt bestimmte Standards fest, die Sie bei der Sicherung personenbezogener Daten einhalten müssen, z. B. eine möglichst frühzeitige Pseudonymisierung der Daten oder eine Verschlüsselung der Daten. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass in Ihrem Unternehmen ein angemessenes Niveau an Fähigkeiten und Kenntnissen vorhanden ist, damit die Mitarbeiter geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen können. Dies können Sie tun, indem Sie Ihre Mitarbeiter schulen oder Datenspezialisten anstellen.

Wir arbeiten eng mit einem anerkannten DSGVO-Datenschutz-Experten zusammen

Der beste Weg, sich vor Geldbußen und anderen Konsequenzen im Zusammenhang mit der DSGVO zu schützen, ist die Beauftragung eines Experten. Dieser ist mit dem Gesetz vertraut und kann Sie bestens beraten, wie Sie mit den vielen Datenschutzbestimmungen am besten umgehen können. Da die DSGVO noch relativ neu ist und ständig Änderungen vorgenommen werden, ist die effektivste und sicherste Methode, einen Experten zu beauftragen, der mit dem Gesetz vertraut ist.

Wir möchten Sie mit unserem Datenschutzexperten bekannt machen und Sie auf seine Website verweisen, damit Sie ihn gleich kontaktieren können. Die Datenschutzverordnung ist aus SEO-Perspektive ein wichtiges Thema, denn auch wir gehen davon aus, dass Datenschutz für Suchmaschinen ebenfalls ein wichtiges Thema ist. Wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzexperten, wenn Sie sich fachkundig informieren möchten.

Ing. Walter WRATSCHKO

Der Scout im Dienste Ihrer Daten!

Ing. Walter Wratschko - Datenschutz Süd - Museum am Bach
DSVGO-Experte Ing. Walter WRATSCHKO

Weitere Infos zu diesem Thema gerne direkt bei:

Ing. Walter Wratschko

Der Scout im Dienste Ihrer Daten!

 

Brunnplatz 5 / 9020 Klagenfurt

+43 699 1504 3860 / der@dsgvo-scout.at / www.dsgvo-scout.at

Zur Webseite

Anfang des Jahres entschied das Landesgericht München 1:  

Laut dem Gerichtsurteil stellte die Verwendung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß dar. Folge: Das Gericht verurteilte den Webseitenbetreiber zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes (Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Einige Menschen in Österreich machen sich dies zunutze und verklagen Website-Betreiber auf Schadenersatz. Ist das rechtens? Wie können Betroffene reagieren?

  1. Das rechtliche Problem

Durch die Nutzung von Google Web Fonts werden bei der „üblichen Verwendung“ Daten in die USA übermittelt. Zumindest die IP-Adresse der Website-Besucher wird in die USA übertragen.

Geschieht dies ohne ausreichende Rechtsgrundlage im Sinne des  Art 44 ff DSGVO, dann stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar, die im Sinne des Art 82 DSGVO (bzw. § 29 DSG) einen Schadenersatzanspruch rechtfertigen kann.

Nach mehrheitlicher Meinung der Datenschutz-Experten kann eine Einwilligung iSd Art 49 Abs 1 lit a DSGVO (zB über den Cookie-Banner) als Rechtsgrundlage herangezogen werden.

  1. Technische Prüfung

Prüfen Sie auf Ihren Webseiten die Einbindung von Google Web Fonts und prüfen Sie, welche Schriftarten Sie auf der Website einsetzen. Es ist auch möglich, die Schriftarten herunterzuladen und lokal auf den eigenen Servern zu installieren.

Es ist auch möglich, generell auf derartige Schriftarten zu verzichten und das Thema so zu vermeiden.

Die Verwendung von europäischen Software-Angeboten wäre ein sicherer Weg, die Datenschutzthematik zum Datentransfer vollkommen zu bereinigen.

Für nähere Informationen zu europäischen Alternativen empfehlen wir die Webseite: https://european-alternatives.eu/

Wenn Sie einen Experten wie Ing. Walter Wratschko beauftragen, der sich mit der DSGVO auskennt, können Sie sicher sein, dass Sie das Gesetz einhalten und Geldstrafen oder andere Konsequenzen vermeiden.

Noch nicht überzeugt? Wir helfen Ihnen mit Argumenten für die Kontaktaufnahme mit einem Datenschutz-Experten:

Sie erhalten die beste Beratung im Umgang mit dem Datenschutz: Ein Experte kann Sie am besten beraten, wie Sie Ihre Daten schützen und die GDPR-Vorschriften einhalten können.

Sie haben die Gewissheit: Wenn Sie wissen, dass Ihr Unternehmen mit der DSGVO konform ist, können Sie sich entspannt zurücklehnen und sicher sein, dass Sie keine Strafen zu befürchten haben.

Sie sind immer auf dem neuesten Stand, was Änderungen der DSGVO betrifft: Da die Experten die Änderungen der DSGVO ständig überwachen, können Sie sicher sein, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen sind.

Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren: Durch die Beauftragung eines Experten können Sie Ihre Zeit frei machen, so dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, ohne sich um die Einhaltung der Vorschriften kümmern zu müssen.

Die Gewissheit, dass sich jemand für Sie um die Einhaltung der GDPR-Vorschriften kümmert, gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht es den Unternehmern, ihre Aufmerksamkeit auf andere Bereiche zu richten.

Langfristig werden Sie Geld sparen: Auch wenn die Beauftragung eines Experten im Vorfeld als kostspielige Investition erscheinen mag, werden Sie langfristig Geld sparen, da Sie Geldbußen und andere Strafen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Vorschriften vermeiden können.